Hausordnung



 Beschluss Nr. 12 – der Gesamtlehrerkonferenz der 
Oberschule Grimma vom 09.11.2015
mit Zustimmung der Schulkonferenz vom 25.11.2015 
 

Wir möchten uns in unserer Schule wohlfühlen, rücksichtsvoll miteinander umgehen und Hilfe bekommen, wenn wir sie benötigen. Deshalb geben wir uns Regeln für unser Zusammenleben: 


1. Höflichkeit und Rücksicht
 
Gegenseitige Hilfe und Rücksicht sind für uns oberstes Gebot. Streitigkeiten werden ohne Gewalt mit Hilfe der Streitschlichter oder der Lehrer behoben.
Rennen im Schulhaus, Raufen und Beinstellen bergen große Verletzungsgefahren, deshalb verzichten wir darauf.
Wir werfen nicht mit Gegenständen (z. B. Kreide und Papier im Raum und aus dem Fenster), im Winter nicht mit Schneebällen.
Wir kleiden uns einer Schule angemessen.
Mit unserer Kleidung demonstrieren wir nicht eine politische Haltung.
Waffen und waffenähnliche Gegenstände z. B. Messer sind in der Schule verboten.
Im Schulhaus, im Technikgebäude und in der Turnhalle ist die Benutzung von Handys, private Laptops, MP3-Playern, Spielkonsolen und Ähnliches nicht erlaubt. Ausnahmen bilden genehmigte Fälle. Sollte es zu Verstößen kommen und das entsprechende Gerät zur Übergabe an die Eltern eingezogen werden, dann übernimmt die Schule dafür keine Haftung.
Kopfbedeckungen sind beim Betreten der Schule abzusetzen. Schülerinnen dürfen Zeichen ihrer religiösen Zugehörigkeit tragen oder sich ihren religiösen Vorschriften entsprechend kleiden. Eine Verschleierung des Gesichtes oder des ganzen Körpers, die ein Erkennen der Person unmöglich macht, muss unterbleiben.      
 
2. Ordnung, Sicherheit und Alarm
 
An der Gestaltung einer sauberen und gepflegten Schule beteiligen wir uns alle. Dabei übernehmen die Klassen Projekte nach einem vorgegebenem Plan zur Erhaltung und Pflege des Schulgeländes und des Schulhauses.
Einrichtungsgegenstände, Lehr- und Arbeitsmittel, Sport- und Spielgeräte sowie alle Bücher behandeln wir sorgfältig.
Im Unterricht kauen wir keinen Kaugummi. Der Konsum von Alkohol, Nikotin und Drogen ist verboten. Die Schule, der Schulhof und die angrenzenden Fußwege sind rauchfreie Zone.
Fenster dürfen nur im Beisein des Lehrers vollständig geöffnet werden.
Auf dem Schulhof schieben wir Fahrräder und Mopeds, damit niemand gefährdet wird.
Fahrräder werden im Fahrradschuppen abgestellt und angeschlossen. 
Den Anweisungen der eingesetzten Lehrer- und Schüleraufsichten ist Folge zu leisten.
Alarm wird durch ein Sirenensignal ausgelöst. Bei Alarm verlassen alle Personen entsprechend den Vorgaben des Evakuierungsplanes diszipliniert das Schulgelände.       


3. Unterrichts- und Pausenverhalten
 
Zum Schulbeginn erscheinen wir pünktlich. 7.10 Uhr ist letzter Einlass. Mit dem Vorklingeln bereitet sich jeder an seinem Platz auf den Unterricht vor, Lehrer und Schüler beginnen den Unterricht pünktlich.
Kann ein Schüler krankheitsbedingt oder aus anderen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen, dann muss eine Meldung der Sorgeberechtigten bis zum Beginn der 2. Unterrichtsstunde im Sekretariat erfolgen.
Ist eine Klasse fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrer, meldet der Klassensprecher oder sein Stellvertreter dies im Sekretariat.
Um eine gute Lernatmosphäre zu fördern, halten wir Disziplin im Unterricht und verlassen die Unterrichtsräume im sauberen Zustand.
Nach der 3. und 6. Unterrichtsstunde ist für alle Schüler Hofpause. Zur Esseneinnahme ist der Aufenthalt im Schülercafè und in den Rondells der ersten und zweiten Etage erlaubt, solange es freie Sitzplätze gibt. Hauspausen werden gesondert angezeigt.
In Freistunden können sich Schüler in den Rondells und im Schulclub aufhalten.
Das Schulgelände darf nur in regelmäßig geplanten Freistunden verlassen werden. Schüler ab 16 Jahre dürfen dies mit Genehmigung der Eltern und des Klassenlehrers in der Mittagspause. Dazu ist ein gesonderter Ausweis erforderlich.

 S. Kretschmar
 Schulleiter