Beurlaubung für Feiertage
Jan Eric Dörr2025-03-31T12:11:49+02:00Aus gegebenem Anlass weisen wir alle Eltern und Sorgeberechtigten nochmals darauf hin, dass gemäß Schulbesuchsordnung §4(2)2 Anträge auf Beurlaubung, etwa für religiöse Feiertage wie das muslimische Zuckerfest, mit einer Frist von zwei Wochen vor dem Feiertag schriftlich an die Klassenleiter (bei Freistellungen bis zu 2 Tagen) bzw. an die Schulleitung (ab 3 Tagen) zu stellen sind. Nutzen Sie dazu bitte dieses Formular und fügen Sie eine Bestätigung der Zugehörigkeit zur jeweiligen Religionsgemeinschaft bei, sofern sich diese nicht bereits in der Schülerakte befindet. Hintergrund: Als weltoffene Schule mit Schülern unterschiedlichster Kultur haben wir uns der Toleranz gegenüber allen Religionen verpflichtet [weiter lesen]












